10. Februar 2026 Thomas Kiene Lesezeit: 12 Min.

Transportschaden: Ihre Rechte als Versender — was Ihnen wirklich zusteht

Sie haben eine Palette aufgegeben, eine Maschine versandt oder Ware per Spedition verschickt. Bei Anlieferung ist sie beschädigt, unvollständig oder gar nicht angekommen. Was jetzt? Dieser Ratgeber erklärt Ihre Rechte nach deutschem Transportrecht — ohne Weglassungen, ohne Branchensprech, ohne Versicherungsverkauf.

Inhalt
1. Obhutshaftung: Warum der Spediteur automatisch haftet 2. Beweislast: Wer muss was beweisen? 3. Haftungshöhe: Wie viel Geld steht Ihnen zu? 4. § 435 HGB: Wann entfallen alle Grenzen 5. Fristen: Was Sie wann melden müssen 6. ADSp vs. HGB: Was gilt wirklich? 7. Transportversicherung: Brauchen Sie eine? 8. Fixkostenspediteur: Warum Plattformen haften 9. Checkliste: Die ersten 48 Stunden nach dem Schaden 10. Häufige Fragen

1. Obhutshaftung: Warum der Spediteur automatisch haftet

Die Haftung des Frachtführers ist keine Verschuldenshaftung. Sie ist eine Obhutshaftung. Das bedeutet: Der Frachtführer haftet für jeden Schaden, der entsteht, während die Ware in seiner Obhut ist. Es spielt keine Rolle, ob ihn ein Verschulden trifft.

§ 425 Abs. 1 HGB

Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entsteht.

Diese Regelung schützt Sie als Versender. Sie müssen nicht nachweisen, dass der Fahrer zu schnell gefahren ist oder die Palette falsch geladen wurde. Sie müssen nur zeigen: Die Ware war bei Übergabe in Ordnung, und bei Anlieferung war sie es nicht. Den Rest muss der Frachtführer erklären.

Der Frachtführer kann sich nur befreien, wenn er nachweist, dass der Schaden auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte (§ 426 HGB). Diese Befreiung gelingt in der Praxis selten, weil der Nachweis schwer zu führen ist.

Vorsicht: Falsche Darstellungen

Viele Frachtplattformen stellen die Haftung als „Schuldfrage" dar oder suggerieren, dass der Kunde erst beweisen muss, dass der Spediteur etwas falsch gemacht hat. Das ist falsch. In unserer Analyse der Branche haben wir dieses Muster bei Pamyra, Cargoboard, Cargo International und Jumingo dokumentiert.

2. Beweislast: Wer muss was beweisen?

Die Beweislastverteilung im Frachtrecht ist für den Versender günstig. Sie müssen nur zwei Dinge belegen:

Sie beweisen: Die Ware war bei Übergabe an den Frachtführer in einwandfreiem Zustand und bei Ablieferung beschädigt (oder verloren). Das gelingt in der Regel durch Fotos bei Abholung, den Frachtbrief ohne Vorbehalt bei Übernahme und Schadensdokumentation bei Anlieferung.

Der Frachtführer muss beweisen: Dass der Schaden auf einem Umstand beruht, den er nicht vermeiden konnte (§ 426 HGB), oder dass einer der Haftungsausschlussgründe des § 427 HGB vorliegt — etwa mangelhafte Verpackung durch den Absender, natürliche Beschaffenheit des Gutes oder ein Verpackungsmangel.

§ 427 HGB — Haftungsausschlüsse

Der Frachtführer ist von der Haftung befreit, soweit der Schaden auf besondere Gefahren zurückzuführen ist, darunter: vereinbarte offene Beförderung, mangelhafte Verpackung durch den Absender, Behandlung oder Verladen durch den Absender, natürliche Beschaffenheit des Gutes, ungenügende Kennzeichnung.

Aber: Auch hier muss der Frachtführer beweisen, dass eine dieser Gefahren tatsächlich den Schaden verursacht hat.

Was die Plattformen daraus machen

In der Praxis versuchen Plattformen, die Beweislast umzudrehen. Sie fordern vom Kunden den Nachweis, dass der Spediteur Schuld hat. Sie verlangen Gutachten, bevor sie überhaupt prüfen. Sie behaupten, die Verpackung sei mangelhaft gewesen. Das Gesetz sagt: Der Frachtführer muss das beweisen, nicht Sie.

3. Haftungshöhe: Wie viel Geld steht Ihnen zu?

Die gesetzliche Haftung des Frachtführers ist begrenzt — aber höher, als viele Plattformen vermitteln.

Transportart Haftungshöchstbetrag Rechtsgrundlage
National (Straße) 8,33 SDR/kg ≈ 10 €/kg § 431 Abs. 1 HGB
International (CMR) 8,33 SDR/kg ≈ 10 €/kg Art. 23 Abs. 3 CMR
Bei Verzögerung Dreifache Fracht § 431 Abs. 3 HGB
Bei qual. Verschulden Unbegrenzt (voller Wert) § 435 HGB

SDR steht für Sonderziehungsrechte, eine Verrechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Der aktuelle Kurs liegt bei ca. 1,22 Euro pro SDR. Für eine 500-kg-Palette ergibt sich damit ein Haftungshöchstbetrag von ca. 5.000 Euro — auch wenn die Ware deutlich mehr wert war.

Das ändert sich bei qualifiziertem Verschulden.

4. § 435 HGB: Wann alle Grenzen entfallen

Das ist der Paragraph, den die meisten Frachtplattformen nicht erwähnen. In unseren Analysen von Cargoboard, Cargoboard AGB, Cargo International und Pamyra fehlt er überall. Jumingo erwähnt ihn in Absatz 6 der AGB — aber nicht auf der Website.

§ 435 HGB — Haftungsdurchbrechung

Die Haftungsbegrenzungen entfallen, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Frachtführer oder eine der in § 428 bezeichneten Personen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.

Leichtfertig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. In der Rechtsprechung wurden unter anderem folgende Fälle als leichtfertig eingestuft: fehlende Ladungssicherung auf dem LKW, Abstellen des beladenen Fahrzeugs auf unbewachten Parkplätzen über Nacht, Umladung ohne ausreichende Kontrolle, fehlende Schnittstellendokumentation bei Übergaben.

Die Konsequenz: Wenn § 435 HGB greift, haftet der Frachtführer auf den vollen Warenwert. Keine Begrenzung auf 8,33 SDR/kg. Keine Deckelung. Der volle wirtschaftliche Schaden.

Warum Sie davon nichts erfahren

§ 435 HGB macht das Geschäftsmodell der Zusatzversicherungen unattraktiv. Wenn Kunden wüssten, dass sie bei grober Fahrlässigkeit ohnehin den vollen Wert fordern können, würden weniger von ihnen eine Transportversicherung für 5 € pro 1.000 € Warenwert kaufen. Deshalb wird § 435 HGB auf keiner der von uns analysierten Plattformen erklärt.

5. Fristen: Was Sie wann melden müssen

Beim Transportschaden gibt es drei verschiedene Fristen, die Sie kennen müssen. Verwechseln Sie sie nicht.

Frist Dauer Rechtsgrundlage
Sichtbare Schäden Sofort bei Ablieferung § 438 Abs. 1 HGB
Verdeckte Schäden (national) 7 Tage nach Ablieferung § 438 Abs. 2 HGB
Verdeckte Schäden (CMR) 7 Werktage nach Ablieferung Art. 30 Abs. 1 CMR
Verjährung (Regelfall) 1 Jahr § 439 Abs. 1 HGB
Verjährung (qual. Verschulden) 3 Jahre § 439 Abs. 1 S. 2 HGB

Was passiert, wenn Sie die Anzeigefrist versäumen?

Ihr Anspruch erlischt nicht. Diesen Fehler verbreiten mehrere Plattformen. Was tatsächlich passiert: Wenn Sie einen verdeckten Schaden nicht innerhalb von sieben Tagen anzeigen, wird vermutet, dass das Gut in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert wurde (§ 438 Abs. 2 HGB). Das ist eine Beweisvermutung, kein Anspruchsverlust. Sie können diese Vermutung widerlegen, etwa mit Fotos, Zeugen oder einem Sachverständigengutachten.

Falsche Fristangaben in der Branche

Pamyra gibt auf seiner Transportschaden-Ratgeberseite eine Frist von drei Tagen an und behauptet, der Anspruch erlösche bei Fristversäumnis. Beides ist falsch. Unsere vollständige Analyse finden Sie hier.

6. ADSp vs. HGB: Was gilt wirklich?

In der Branche werden die ADSp oft so behandelt, als wären sie ein Gesetz. Das sind sie nicht. Hier die Abgrenzung:

HGB (§§ 407 ff.) ADSp 2024
Was ist es? Gesetz Branchen-AGB
Gilt automatisch? Ja, immer Nur wenn wirksam einbezogen
Wer hat es geschrieben? Gesetzgeber Speditionsverbände
Im Interesse von? Alle Parteien Primär Spediteure
Kann Kundenrechte einschränken? Ist die Grundlage Nur im gesetzlichen Rahmen

Die ADSp können die gesetzliche Haftung in bestimmten Grenzen modifizieren. Aber sie können zwingende gesetzliche Vorschriften nicht aushebeln. § 449 HGB legt fest, welche Abweichungen zulässig sind und welche nicht. Klauseln, die über diese Grenzen hinausgehen, sind nach § 307 BGB unwirksam.

Zudem gelten die ADSp nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Dafür muss der Kunde vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen worden sein und die Möglichkeit gehabt haben, sie zur Kenntnis zu nehmen. Ein versteckter Link in der Fußzeile reicht nicht.

Aktuell gültig sind die ADSp 2024. Einige Plattformen referenzieren noch die ADSp 2017. Ob veraltete ADSp überhaupt wirksam einbezogen werden können, ist rechtlich zumindest fragwürdig.

7. Transportversicherung: Brauchen Sie eine?

Die kurze Antwort: Die gesetzliche Haftung besteht unabhängig von einer Versicherung. Eine Transportversicherung ist eine zusätzliche Absicherung, nicht die einzige.

Die längere Antwort: Es kommt auf den Warenwert an. Die gesetzliche Haftung ist auf ca. 10 €/kg begrenzt. Wenn Ihre Ware pro Kilogramm deutlich mehr wert ist, kann eine Versicherung sinnvoll sein. Wenn sie pro Kilogramm weniger wert ist, brauchen Sie in der Regel keine.

Entscheidend ist aber: Sie sollten die Versicherung nicht als Ersatz für Ihre gesetzlichen Rechte betrachten. Viele Plattformen verkaufen Versicherungen mit der impliziten Botschaft „ohne Versicherung bekommen Sie bei Schäden nichts". Das ist falsch. Sie haben Ansprüche aus dem Frachtvertrag — mit und ohne Versicherung.

Das Versicherungs-Geschäftsmodell

Einige Plattformen verdienen an Transportversicherungen. Das ist legitim. Problematisch wird es, wenn die gesetzliche Haftung verschwiegen oder heruntergespielt wird, um den Versicherungsverkauf zu fördern. In unseren Analysen haben wir dieses Muster bei mehreren Anbietern dokumentiert.

Wenn Sie eine Transportversicherung abschließen, prüfen Sie die Bedingungen genau. Achten Sie auf Ausschlüsse, Selbstbehalte, Meldefristen und die Frage, ob die Versicherung Ihre Ansprüche gegen den Frachtführer übernimmt (Regress) oder ob Sie diese selbst durchsetzen müssen.

8. Fixkostenspediteur: Warum Plattformen haften

Viele Online-Frachtplattformen führen Transporte nicht selbst durch. Sie buchen Subunternehmer, die die eigentliche Beförderung übernehmen. Das klingt, als würde die Plattform nicht haften. Das Gegenteil ist der Fall.

§ 459 HGB — Fixkostenspediteur

Ein Spediteur, der zu festen Kosten befördert (Fixkostenspediteur), haftet wie ein Frachtführer nach den §§ 425 ff. HGB. Das betrifft die meisten digitalen Frachtplattformen, denn sie bieten einen Festpreis an, der alle Kosten umfasst.

Wenn Sie über Cargoboard, Pamyra, iloxx oder eine andere Plattform buchen und einen Festpreis bezahlen, ist die Plattform Fixkostenspediteur. Sie haftet wie ein Frachtführer — unabhängig davon, welches Transportunternehmen die Ware tatsächlich befördert hat.

AGB-Klauseln, die die Haftung auf den Subunternehmer abwälzen (wie wir sie bei Cargoboard in § 11.4 der AGB dokumentiert haben), sind nach § 449 HGB in Verbindung mit § 466 HGB regelmäßig unwirksam.

9. Checkliste: Die ersten 48 Stunden nach dem Schaden

Was Sie sofort tun sollten
1
Schaden dokumentieren — sofort. Fotografieren Sie die Verpackung von außen, bevor Sie sie öffnen. Dann den Inhalt. Dann die Beschädigungen im Detail. Machen Sie so viele Fotos wie möglich, mit Zeitstempel.
2
Vorbehalt auf dem Lieferschein. Notieren Sie „Ware beschädigt" oder „Annahme unter Vorbehalt" auf dem Lieferschein oder der digitalen Empfangsbestätigung. Wenn der Fahrer das nicht akzeptiert: Annahme verweigern, fotografieren, Plattform sofort informieren.
3
Schaden schriftlich melden. Per E-Mail an die Plattform, nicht nur telefonisch. Schriftlich ist Beweis. Beschreiben Sie den Schaden, fügen Sie Fotos bei, nennen Sie die Sendungsnummer.
4
Verpackung aufbewahren. Werfen Sie nichts weg. Die Verpackung ist Beweismittel. Sie zeigt, ob der Schaden durch den Transport oder durch mangelhafte Verpackung entstanden ist.
5
Warenwert belegen. Sammeln Sie Einkaufsrechnungen, Angebote oder Kalkulationen, die den Wert der beschädigten Ware belegen. Das brauchen Sie für die Schadensberechnung.
6
Fristen im Blick. Sichtbare Schäden: sofort melden. Verdeckte Schäden: innerhalb von 7 Tagen (§ 438 HGB). Verjährung: 1 Jahr (§ 439 HGB). Tragen Sie sich die Fristen im Kalender ein.
7
Kein vorschnelles Angebot akzeptieren. Plattformen bieten oft schnell einen kleinen Betrag an, um den Fall abzuschließen. Prüfen Sie erst, wie hoch Ihr tatsächlicher Anspruch ist, bevor Sie irgendetwas unterschreiben oder akzeptieren.

10. Häufige Fragen

Wer haftet bei einem Transportschaden?

Der Frachtführer haftet nach § 425 HGB verschuldensunabhängig für jeden Schaden, der zwischen Übernahme und Ablieferung entsteht. Bei Buchung über eine Plattform zu Festpreisen haftet die Plattform als Fixkostenspediteur (§ 459 HGB) wie ein Frachtführer.

Wie lange habe ich Zeit, einen Transportschaden zu melden?

Sichtbare Schäden: sofort bei Ablieferung. Verdeckte Schäden: 7 Tage (§ 438 Abs. 2 HGB). Verjährung: 1 Jahr, bei qualifiziertem Verschulden 3 Jahre (§ 439 HGB).

Wie viel Geld steht mir zu?

Regelhaftung: ca. 10 €/kg Bruttomasse. Bei qualifiziertem Verschulden (§ 435 HGB): voller Warenwert ohne Begrenzung.

Was ist § 435 HGB?

§ 435 HGB durchbricht die Haftungsbegrenzungen. Wenn der Frachtführer leichtfertig gehandelt hat und wusste, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten wird, haftet er auf den vollen Warenwert. Keine Deckelung.

Muss ich beweisen, dass der Spediteur Schuld ist?

Nein. Sie müssen nur belegen, dass die Ware bei Übergabe in Ordnung war und bei Anlieferung beschädigt ist. Der Frachtführer muss sich entlasten (§ 426, § 427 HGB).

Brauche ich eine Transportversicherung?

Nicht zwingend. Die gesetzliche Haftung besteht unabhängig von einer Versicherung. Eine Versicherung kann sinnvoll sein, wenn der Warenwert pro Kilogramm deutlich über 10 Euro liegt.

Was ist der Unterschied zwischen ADSp und HGB?

Das HGB ist das Gesetz und gilt immer. Die ADSp sind Branchen-AGB der Spediteure und gelten nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Das HGB geht vor.

Was mache ich, wenn die Plattform den Schaden ablehnt?

Prüfen Sie die Begründung. Häufige Ablehnungsgründe wie „mangelhafte Verpackung" oder „zu spät gemeldet" müssen vom Frachtführer bewiesen werden. Melden Sie Ihren Fall bei uns, wir prüfen kostenlos und unverbindlich.

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Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich. Wenn wir Ihre Forderung kaufen, bekommen Sie sofort Geld — wir übernehmen die Durchsetzung.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem auf Transport- und Speditionsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.

TK
Thomas Kiene
Geschäftsführer, Monti Technology GmbH