Spezialisiert auf Transportschäden

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Füllen Sie das Formular aus. Firma, Plattform, Warenwert, was passiert ist. Dauert 2 Minuten.

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Sie unterschreiben die Abtretung, wir überweisen den Kaufpreis. Fertig. Um den Rest kümmern wir uns.

Das übernehmen wir

✓ Interessant für uns

  • Ware bei Transport beschädigt oder zerstört
  • Sendung verloren oder nicht auffindbar
  • Versicherung zahlt nicht oder nur teilweise
  • Spedition bietet nur Haftungshöchstbetrag an
  • Warenwert ab 2.000 € aufwärts
  • Gewerblicher Versand (B2B)
  • Verspätung mit konkretem Folgeschaden

✗ Nicht für uns

  • Privatversand ohne Rechnung
  • Schäden unter 2.000 € Warenwert
  • Vergleich bereits unterschrieben
  • Forderung bereits verjährt (älter als 1 Jahr)
  • Reine Reparaturschäden (Ware noch nutzbar)
  • Kein Wertnachweis vorhanden
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Das wollen unsere Kunden wissen

Was bedeutet „Forderung kaufen"?
Wir kaufen Ihnen Ihren Anspruch gegen die Spedition oder Frachtplattform ab. Sie bekommen sofort einen Kaufpreis, unabhängig davon, ob wir die Forderung am Ende durchsetzen können. Das Risiko liegt komplett bei uns.
Was kostet mich das?
Nichts. Sie erhalten einen Kaufpreis für Ihre Forderung. Es gibt keine versteckten Kosten, keine Gebühren, keine Erfolgsbeteiligung. Der Kaufpreis ist Ihr Geld, und den Rest übernehmen wir.
Wie hoch ist der Kaufpreis?
Das hängt vom Einzelfall ab: Warenwert, Beweislage, Gegenseite. In der Regel erhalten Sie einen Anteil des Warenwerts sofort ausgezahlt. Das genaue Angebot machen wir Ihnen nach Prüfung der Unterlagen.
Meine Versicherung hat abgelehnt. Ist der Fall trotzdem relevant?
Ja, oft sogar besonders. Die Transportversicherung und die gesetzliche Frachtführerhaftung sind zwei verschiedene Dinge. Auch wenn die Versicherung ablehnt, kann der Frachtführer trotzdem voll haften. Genau darauf sind wir spezialisiert.
Ich habe nur den „Haftungshöchstbetrag" angeboten bekommen. Lohnt sich das trotzdem?
Oft ja. Die gesetzlichen Haftungsgrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig entfallen, zum Beispiel bei grobem Organisationsverschulden des Frachtführers. In solchen Fällen haftet die Gegenseite für den vollen Warenwert, nicht nur für den Cap.
Schadet das meiner Geschäftsbeziehung mit dem Spediteur?
Nein. Nach dem Kauf gehört die Forderung uns, nicht mehr Ihnen. Wir treten als eigenständiger Forderungsinhaber auf. Ihre Geschäftsbeziehung bleibt unberührt.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für die erste Einschätzung reicht das Formular oben. Wenn wir ein Angebot machen, benötigen wir: Rechnung oder Wertnachweis der Ware, Buchungsbestätigung oder Sendungsnummer, ggf. Fotos und bisherige Korrespondenz mit der Gegenseite.

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